Was zum Sperrgut gehört, Termin vereinbaren und weitere Services
Sperrgut aus Haushalten wird kostenlos nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt. In der Regel wird Ihr Sperrgut innerhalb von 14 Tagen abgeholt. Um eine problemlose Abholung zu gewährleisten, stellen Sie die angemeldeten Gegenstände am Tag der Abholung bis 6:30 Uhr gut sichtbar genau vor die angegebene Adresse im öffentlichen Bereich an den Straßenrand.
Sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte (zum Beispiel auch Möbelstücke oder Bekleidung mit elektrischen Funktionen) fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Ist der elektrische Bestandteil fest eingebaut und nur schwer zu demontieren, ist das Gesamtprodukt ein Elektrogerät, zum Beispiel ein Spiegelschrank mit Beleuchtung oder Schuhe mit Blinkbeleuchtung.
Kann der elektrische Bestandteil entnommen oder demontiert werden, so ist nur der elektrische Bestandteil ein Elektroaltgerät.
Bei der Entsorgung über Sperrgut sind die elektrischen Bestandteile, sofern sie demontierbar sind, separat anzumelden. Es ist zum Beispiel der Schrank als Sperrgut, die demontierte LED-Beleuchtung als Altelektrogerät anzumelden.
Das wird nicht abgeholt: Bauholz, Bauschutt, Teile von Autos oder Motorrädern, Schadstoffe (z.B. Behälter mit Farbresten), Bauabfälle, wie z.B. Fenster, Türen, Rolladen, Wannen, Bretter, Waschbecken, Toilettenbecken usw., Hausmüll, Tapeten, Laminat, Grünschnitt, Wand-, Boden- und Deckenverkleidungen. Diese Gegenstände können (zum Teil kostenpflichtig) bei allen Recyclinghöfen der Wirtschaftsbetriebe abgegeben werden (außer Teile von Autos und Motorrädern).